Modellflug / Drohnenflug

Lieber Modellflieger, Lieber Drohnenpilot

Als Flugplatzeigentümer des Flugplatzes Schaffhausen (LSPF) ist die Segelfluggruppe Schaffhausen, SGS resp. der gesetzliche Vertreter der Flugplatzleiter, verpflichtet, die Vorgaben des Schweizer Gesetzgebers UVEK und des Bundesamts für Zivilluftfahrt BAZL umzusetzen.

Wenn Du dich dafür entscheidest, auf dem Flugplatz Schaffhausen, oder innerhalb eines Radius von 5 km, ein ferngesteuertes Flug-Modell (offiziell ein Unmanned Aircraft System, UAS) zu betreiben, ist nachfolgende Verordnung relevant für eine sachgemässe und sichere Umsetzung:
-> SR 748.941 – Verordnung des UVEK vom 24. Novembe… | Fedlex (admin.ch)

Die SGS als Flugplatzeigentümerin weist darauf hin, dass insbesondere die Regelung gemäss 4. Abschnitt der obigen Verordnung wichtig ist und sichergestellt werden muss.

    Relevantes Gebiet, im 5km Radius des Flugplatzes darf nur mit einer schriftlichen Bewilligung des Flugplatzleiters mit unbemannten (ferngesteuerten) Luftfahrzeugen benutzt werden.
    -> Karten der Schweiz – Schweizerische Eidgenossenschaft – map.geo.admin.ch


    Damit eine Bewilligung ausgestellt werden kann, müssen durch den Antragsteller folgende Bedingungen erfüllt bzw. eingehalten werden:

    • Der vom Schweizerischen Modellflugverband SMV definierte Code of Good Practice ist bekannt und der Antragsteller verpflichtet sich, diesen einzuhalten.
      Das Safety First Kompendium auf der SMV-Website ist ebenfalls ein sehr hilfreiches Dokument.
    • Für Drohen Piloten gilt sinngemäss der Verhaltenscodex des Schweizerischen Verband Ziviler Drohnen, SVZD: www.drohnenverband.ch
    • Für Drohnenflüge bestehen zusätzliche Bestimmungen, diese sind auf der Homepage des BAZL definiert, sind verbindlich und müssen erfüllt sein.
      Download-Link BAZL Drohnen: www.bazl.admin.ch  Menu: Drohnen
    • Nachweis Haftpflichtversicherung: Der Antragsteller ist entweder als Mitglied einer Modellfluggruppe, welche dem Schweizerischen Modellflugverband SMV angeschlossen ist versichert, oder muss den Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung erbringen, welche Modellflugzeuge bis 30 kg einschliesst.
    • Erste Priorität hat immer der bemannte Flugbetrieb der Segelfluggruppe Schaffhausen SGS.
      Den Anweisungen der SGS-Mitglieder ist somit zwingend Folge zu leisten.
      Die bemannte Luftfahrt hat immer Vortritt.
    • Gemischter Flugbetrieb ist grundsätzlich zu vermeiden.
    • Sämtliche Modell- oder Drohnen-Flüge innerhalb des relevanten Sektors sind vorgängig in der WhatsApp-Gruppe «Modellflug Schmerlat 5 km» mit Angabe von Ort und Zeit anzumelden. Nach Erteilung der Bewilligung wird der Antragsteller in diese Gruppe aufgenommen.
    • Bei Flügen auf dem Flugplatz Schaffhausen «Schmerlat» ist zwingend die Flugplatz-Frequenz 121.055 mit einem Flugfunkempfänger dauernd abzuhören.
    • Bei Modellflugzeugen mit Verbrenner-Motor oder Jet-Antrieb ist die lückenlose Überwachung des Flugfunks durch eine Hilfsperson empfohlen.
    • Vorkommnisse sind verzugslos dem Vorstand der SGS zu melden.
    • Bei Zuwiderhandlungen kann die Bewilligung jederzeit durch den Flugplatzchef der SGS widerrufen werden.
    • Eine Bewilligung ist unbeschränkt gültig. Wird diese nicht mehr benötigt, ist der Flugplatzchef zu informieren.
    • Für Inhaber von gültigen Bewilligungen werden wiederkehrende Informationsveranstaltungen durchgeführt.
    • Eine SGS-Passivmitgliedschaft ist erwünscht, vor allem von Modell- und Drohnenpiloten, welche die Infrastruktur des Flugplatzes (Piste, Parkplätze, Sitzbänke etc.) benutzen. Das Antragsformular finden Sie auf der SGS-Website.
    • Eine Bewilligung kann beim Flugplatzleiter LSPF beantragt werden. Sie wird aber erst nach erfolgter Erstinstruktion erteilt flugplatzchef@schmerlat.ch.

    -> Download Formular Bewilligung

    Aktualisiert Juli 2025

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